Gasanbieter in Deutschland
In Deutschland gibt es etwa 750 Gasanbieter, die für lange Zeit die Verbraucher als Monopolunternehmen versorgten. Durch die Energierechtsnovelle von 1998 wurde sowohl der Strom- als auch der Gasmarkt offiziell liberalisiert. Verbraucher sollten die Möglichkeit bekommen, sich ihren Gasanbieter frei auswählen zu können. Doch diese Aussicht wurde zunächst nur für einige wenige gewerbliche Großkunden wahr. Für Haushaltskunden sollte es noch über acht Jahre dauern, bis der Gasanbieter tatsächlich ausgesucht werden konnte.
Im Gegensatz zum Strommarkt meldeten sich beim Gasmarkt zum Beginn der Liberalisierung keine neuen Wettbewerber – zu kompliziert erschienen die Verflechtungen von langfristigen Lieferverträgen, abgeschotteten Marktgebieten und Quersubventionen innerhalb der Gasanbieter. Eine Regulierungsbehörde, die für einen freien Netzzugang aller Gasanbieter hätte sorgen können, wurde ebenfalls nicht geschaffen.
Wegen der schleppenden Umsetzung der Gasmarktliberalisierung drohte der Bundesrepublik Deutschland im Sommer 2000 eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof. Diese wurde durch die Verbändevereinbarung (VV) zur Liberalisierung des Gasmarktes abgewendet, die eine Selbstverpflichtung zur Öffnung der Netze enthielt. Doch eine tatsächliche Öffnung des Marktes trat nicht ein.
Daher wurde im Mai 2003 wurde die sogenannte Gasnovelle verabschiedet, die verspätet die Vorschriften der europäischen Gas-Richtlinie umsetzen sollte. Die Versorgungsmonopole der Gasanbieter wurden für unzulässig erklärt, wobei, ebenso wie beim Strommarkt, das natürliche Monopol der Versorgungsnetze anerkannt wurde – im Gegensatz zu den Telekommunikationsanbietern sind mehrere parallele Netze bei Strom und Gas nicht rentabel. Die Infrastruktur der Gasanbieter blieb also nach wie vor ein Monopol und die Zugangskonditionen zu diesen hoch umstritten. Denn über hohe Netznutzungsentgelte ist es den Netzbetreibern möglich, Lieferregionen für alternative Gasanbieter unattraktiv zu machen.
Erst im Juli des Jahres 2005 wurde der Bundesnetzagentur die Aufsicht über die Netze der Gasanbieter aufgetragen. Diese kontrolliert die Netznutzungsentgelte, da für einen freien Wettbewerb der gleiche Zugang aller Marktteilnehmer zu dem einen Netz gewährt sein muss. Die Realität bleibt bis heute weit hinter diesem Anspruch zurück.
