Häufig gestellte Fragen
Generelle Informationen zum Gasanbieterwechsel
- Was ist die Grundlage des Tarifrechners?
Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, durch Objektivität und qualitativ hochwertige Daten unseren Lesern, Nutzern und Kunden einen leicht verständlichen Überblick über die komplexen Märkte zu verschaffen. Unsere Datenbank unterstützt unseren Anspruch, so transparent, objektiv und umfassend wie möglich durch den Tarifdschungel zu führen.
Zu Verivox gehört eine große Redaktion, die täglich die Tarife im Tarifrechner überprüft und Änderungen umgehend einpflegt. Diese Daten erhalten wir z.B. von den Energieversorgern oder entnehmen sie, soweit möglich, den Webseiten und Preisblättern der Anbieter. Fragen stellen wir den jeweiligen Anbietern direkt. Dabei gehen wir täglich auch vielen Hinweisen unserer Leser, Nutzer und Kunden nach.
Unsere Tarifrechner berücksichtigen sämtliche relevanten Kriterien, u.a. Verbrauch, Postleitzahl, Vorwahl und Zahlungskonditionen. In unserer Datenbank führen wir mehr als 15.800 Energietarife von jeweils mehr als 910 Strom- und 750 Gasanbietern sowie mehr als 3.700 Telekommunikationstarife von über 360 Anbietern. Dennoch kann unsere Datenbank nie 100 Prozent aktuell und vollständig sein.
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- Gehe ich mit der Anforderung von Informationen irgendwelche Verpflichtungen ein?
Nein, das Anfordern unserer Informationen ist völlig unverbindlich – Sie gehen keinerlei Verpflichtungen ein.
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- Habe ich eine Widerspruchsfrist?
Ja. Sollten Sie nach bereits erfolgter Unterzeichnung vom Vertrag zurücktreten wollen, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Den Widerruf senden Sie bitte schriftlich direkt an den neuen Anbieter, von dessen Vertrag Sie zurücktreten möchten.
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- Tarifvergleich: Wie finde ich den günstigsten Tarif?
Den günstigsten Anbieter finden Sie ganz unkompliziert mit unserem Gasrechner.
Für einen Vergleich benötigen wir Ihre Postleitzahl, Ihren Jahresverbrauch an Gas und, sofern bekannt, die Heizleistung (Einheit: kW). Die Heizleistung Ihres Gasanschlusses können Sie Ihrer letzten Gasrechnung entnehmen.
Wenn Sie Ihren Gasverbrauch nicht kennen, können Sie sich an den Durchschnittswerten, die Sie auf unserer Seite finden, orientieren.
Der Rechner berücksichtigt dabei alle verfügbaren Angebote und errechnet das günstigste Angebot ganz speziell für Ihre Ansprüche.
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- Tarifvergleich: Wie vergleiche ich die Preise mit meiner letzten Gasrechnung?
Bei dem Vergleich müssen Sie beachten, dass Verivox die aktuellen Preise der Versorger darstellt. Auf Ihrer Rechnung finden Sie hingegen die Preise des letzten Jahres. Diese können sich seit dem Abrechnungszeitraum geändert haben. Sie können die Kosten deshalb nicht 1:1 vergleichen. Wenn sich der von Ihnen genutzte Tarif noch im Angebot Ihres Versorgers befindet, wird dieser mit aktuellen Preisen von uns berücksichtigt.
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Fragen und Antworten zum Anbieterwechsel
- Wer kann den Gasanbieter wechseln?
Grundsätzlich kann jeder Verbraucher den Gasanbieter wechseln, der einen eigenen Gaszähler für sein Haus oder seine Wohnung hat und in einem direkten Vertragsverhältnis zu einem Gasanbieter steht (also direkt die Rechnungen erhält und das Gas bezahlt).
Nicht wechseln können Mieter von Wohnungen, deren Energiekosten vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden. Diese können höchstens Ihren Vermieter auf die Möglichkeit zu wechseln aufmerksam machen.
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- Kostet der Wechsel etwas?
Nein. Der Wechsel ist kostenfrei.
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- Welche Angaben benötigt der neue Anbieter bei einem Umzug?
Für den Wechsel benötigt der neue Anbieter neben den persönlichen Daten die folgenden drei Angaben:
- Einzugsdatum
- Zählernummer
- Zählerstand
Wenn sich der Zähler nicht in Ihrer Wohnung befindet, ist er im Treppenhaus oder im Keller angebracht. Sollten Sie den Zähler nicht finden, haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrem Vermieter die Zählernummer und den Zählerstand zu erfragen. Am besten Sie notieren sich den Zählerstand, um später die Abrechnung kontrollieren zu können.
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- Wie berechne ich meinen Gasverbrauch, wenn ich das erste Mal Gas beziehe?
- Was ändert sich durch den Wechsel des Gasversorgers?
Sobald der Wechsel erfolgt ist, erhalten Sie Ihre Rechnung vom neuen Gasversorger und zahlen an diesen Ihre Abschläge. Zähler und Leitungen verbleiben im Besitz des örtlichen Netzbetreibers, der auch weiterhin die Zählerstände ablesen lässt. Der örtliche Versorger ist gesetzlich dazu verpflichtet, Sie zu versorgen: Sie stehen also niemals ohne Gas da!
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- Welche Kündigungsfristen muss ich beachten?
In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats. Haben Sie aber bei Ihrem Grundversorger ein anderes Gasprodukt gewählt oder sind bereits zu einem anderen Gasanbieter gewechselt, gelten die vereinbarten Kündigungsfristen aus diesem so genannten Sondervertrag, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sind. Sonderverträge gewähren bei Preiserhöhungen oftmals ein Sonderkündigungsrecht.
Die Kündigung des Versorgungsvertrages bedarf grundsätzlich der Schriftform (§ 20 Abs.2 GVVGas). Allerdings ist es möglich, im Versorgungsvertrag abweichende Regelungen zu treffen, sodass ggf. auch eine telefonische Kündigung akzeptiert wird.
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- Wie verhalte ich mich, wenn mir mein Anbieter aufgrund einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht einräumt?
Bei Sonderkündigungsrecht, also bei Preiserhöhungen durch den bisherigen Versorger, sollte der Kunde selbst die Kündigung gemäß der eingeräumten Fristen vornehmen, da diese Fristen sehr knapp bemessen sind.
Sie sollten Ihr Sonderkündigungsrecht insbesondere dann wahrnehmen, wenn sich der Vertrag bei ausbleibender Kündigung wieder um einen längeren Zeitraum, beispielsweise sechs oder zwölf Monate, verlängert.
Indem Sie die Kündigung selbst fristgerecht vornehmen, umgehen Sie eine erneute Bindung, die einen kurzfristigen Wechsel verhindern würde.
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- Ab wann werde ich vom neuen Anbieter beliefert?
Die Belieferung erfolgt immer zum frühest möglichen Zeitpunkt, in der Regel sechs bis zehn Wochen nach Abschluss des Vertrages, sofern Sie keinen Wunschtermin genannt haben. Die Belieferung beginnt immer zum Monatsersten. Eine Garantie für den Wechsel innerhalb dieses Zeitraums können wir Ihnen leider nicht geben.
Eventuelle Kündigungsfristen beim Altversorger können den Anbieterwechsel natürlich hinauszögern. Sie haben aber die Möglichkeit, sich jederzeit bei Ihrem neuen Versorger über den Stand des Wechsels zu informieren.
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- Was ist, wenn ich technische Fragen oder Probleme in Bezug auf meinen Zähler oder die Leitungen habe?
Für alle technischen Fragen ist Ihr Ansprechpartner weiterhin der lokale Versorger. Auch im Falle eines Ausfalls der Versorgung mit Gas ist der örtliche Versorger zuständig.
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- Wer beliefert mich mit Gas, wenn ich nie den Anbieter oder das Gasprodukt gewechselt habe?
In diesem Fall werden Sie in der so genannten Grundversorgung beliefert. Das übernimmt gegenwärtig das örtliche Gasversorgungsunternehmen, z. B. die Stadtwerke. Grundversorger ist der Gasanbieter, der in einem Netzgebiet die meisten Haushalte versorgt.
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- Was ist der Unterschied zwischen Netzbetreiber und Gasversorger?
Der Netzbetreiber ist gesetzlich für den ordnungsgemäßen Betrieb des Gasnetzes zuständig, der Gasversorger hingegen für die Lieferung des Gases.
Häufig sind der Netzbetreiber und der Grundversorger identisch, insbesondere wenn es sich um ein Stadtwerk handelt. Sie können ohne weiteres einen Gasanbieter ohne eigenes Verteilnetz als Ihren Lieferanten wählen. Dieser zahlt an den Netzbetreiber ein so genanntes Netznutzungsentgelt.
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- Wann sollte ich den Zählerstand notieren?
Sie sollten sich den Zählerstand am Wechseltag und vor jeder Preiserhöhung notieren und dem Gasanbieter mitteilen. Nur so ist eine taggenaue Abrechnung möglich.
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- Warum bekomme ich eine Endabrechnung von meinem alten Versorger?
Sobald Sie den Anbieter gewechselt haben, wird Ihnen Ihr alter Strom- bzw. Gasversorger eine Schlussrechnung zusenden, die den Strom- bzw. Gasverbrauch bis zum Zeitpunkt des Wechsels berücksichtigt. Durch den Wechsel entstehen Ihnen keinerlei zusätzliche Kosten.
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- Wie rechne ich meinen Gasverbrauch in Kubikmetern in Kilowattstunden (kWh) um?
Sollte Ihnen der Gasverbrauch nur in Kubikmetern (m3) bekannt sein, können Sie ihn wie folgt in kWh umrechnen: Multiplizieren Sie den Gasverbrauch in m3 mit dem Brennwert. Der Brennwert gibt die Wärmemenge an, die bei der Verbrennung freigesetzt wird. Er variiert je nach Gasnetz und liegt etwa zwischen 8,0 und 12,5 kWh pro m3. Ist der Brennwert nicht bekannt, werden die Kubikmeter mit 10,3 multipliziert, um einen Schätzwert zu erreichen.
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- Was sind Tarife mit Vorauskasse
Diese Tarife bringen ein besonderes Sparpotenzial mit sich. Die Versorger können durch derartige Produkte günstigere Tarife anbieten, weil Sie weder teure Inkassoleistungen, noch Zahlungsausfälle einkalkulieren müssen. Vorauskasse ist in vielen Branchen (z.B. Mobilfunk oder Versicherungen) keine Seltenheit. Es besteht das Restrisiko, dass das vorab enrichtete Geld im Falle einer Anbieterinsolvenz verloren ist.
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- Sie konnten keine Antwort auf Ihre Frage finden?
In diesem Fall senden Sie bitte eine E-Mail an gas@verivox.de . Wir werden Ihre Frage umgehend beantworten.
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