Seit der offiziellen Liberalisierung der Energiemärkte 1998 ist der Staatsanteil an den Energiekosten sehr stark angewachsen. Heute fallen mehr als 40 Prozent des Strompreises für einen Haushaltskunden auf Steuern und Abgaben. Fast 41 Cent von jedem Euro der Stromrechnung zahlen Energieverbraucher in Deutschland für Umsatzsteuer, Konzessionsabgabe, Ökosteuer, Abgaben zur Förderung erneuerbarer Energien (EEG) und die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWKG). Beim Erdgas gehen 28 Prozent des Gesamtpreises an den Staat.
Die Konzessionsabgaben sind für die Nutzung des Wegenetzes an die lokale Gemeinde zu entrichten. Sie betragen je nach Größe der Gemeinde zwischen 1,32 und 2,39 Cent pro kWh. Auch für Gas wird eine Konzessionsabgabe erhoben. Sie beträgt hier beispielsweise für kleine Gemeinden bis 25.000 Einwohner 0,51 Cent/kWh und für Gemeinden über 500.000 Einwohner 0,93 Cent/kWh.
Die Stromsteuer beträgt aktuell 2,05 Cent/kWh und wird zusätzlich erhoben. Weiterhin sind Zuschläge nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz (KWKG) und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Höhe von ca. 1,1 Cent/kWh zu zahlen. Auf den gesamten Strompreis wird dann nochmals 19 % Umsatzsteuer erhoben.
Beispielrechnung:
| Strompreis |
22 Cent/kWh |
| Umsatzsteuer |
3,51 Cent |
| Stromsteuer |
2,05 Cent |
| Konzessionsabgabe bis zu |
2,39 Cent |
| EEG und KWKG Zuschlag ca. |
1,01 Cent |
| Steuerbelastung |
9,05 Cent/kWh |
Aufgrund weiterhin steigender Abgaben durch die Subvention von regenerativen Energien (Photovoltaikanlagen ca. 50 Cent/kWh, Windkraftanlagen ca. 20 Cent/kWh) ist mit weiteren Preissteigerungen und Abgabenbelastungen zu rechnen. Diese Entwicklung zeigt, dass Deutschland bei der Strom- und Gasversorgung deutscher Haushalte bald eine ähnlich hohe Steuerlast wie im Bereich der Benzin- und Dieselbesteuerung zu tragen haben wird.
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Links zum Thema Energiesteuern
Autor: Hanno Blatzheim, Thorsten Storck
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