Häufig gestellte Fragen
Generelle Informationen
- Was ist Grundlage des Tarifrechners?
Wir haben es uns zum Ziel gesetzt, durch Objektivität und qualitativ hochwertige Daten unseren Lesern, Nutzern und Kunden einen leicht verständlichen Überblick über die komplexen Märkte zu verschaffen. Unsere Datenbank unterstützt unseren Anspruch, so transparent, objektiv und umfassend wie möglich durch den Tarifdschungel zu führen.
Zu Verivox gehört eine große Redaktion, die täglich die Tarife im Tarifrechner überprüft und Änderungen umgehend einpflegt. Diese Daten erhalten wir entweder von den Energieversorgern oder entnehmen sie, soweit möglich, den Webseiten und Preisblättern der Anbieter. Fragen stellen wir den jeweiligen Anbietern direkt. Dabei gehen wir täglich auch vielen Hinweisen unserer Leser, Nutzer und Kunden nach.
Unsere Tarifrechner berücksichtigen sämtliche relevanten Kriterien, u.a. Verbrauch, Postleitzahl, Vorwahl und Zahlungskonditionen. In unserer Datenbank führen wir mehr als 15.800 Energietarife von jeweils mehr als 910 Strom- und 750 Gasanbietern sowie mehr als 3.700 Telekommunikationstarife von über 360 Anbietern. Dennoch kann unsere Datenbank nie 100 Prozent aktuell und vollständig sein.
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- Gehe ich mit der Anforderung von Informationen irgendwelche Verpflichtungen ein?
Nein, das Anfordern unserer Informationen ist völlig unverbindlich. Sie gehen keinerlei Verpflichtungen ein.
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- Habe ich eine Widerspruchsfrist?
Ja. Sollten Sie nach bereits erfolgter Unterzeichnung vom Vertrag zurücktreten wollen, haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Den Widerruf senden Sie bitte schriftlich direkt an den neuen Anbieter, von dessen Vertrag Sie zurücktreten möchten.
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- Tarifvergleich: Wie finde ich den günstigsten Tarif?
Den günstigsten Anbieter finden Sie ganz einfach mit dem Tarifrechner von Verivox. Der Rechner berücksichtigt dabei verfügbare Tarife und findet mit wenigen Angaben das günstigste Angebot für Sie.
Für einen Vergleich geben Sie zunächst Ihre fünfstellige Postleitzahl in den Tarifrechner ein.
Als nächstes benötigen wir Ihren jährlichen Stromverbrauch. Diesen finden Sie auf Ihrer letzten Stromrechnung. Wenn Sie Ihren Stromverbrauch nicht kennen, können Sie sich an den folgenden Durchschnittswerten orientieren:
Singles: 1.500 kWh/Jahr Paare: 2.800 kWh/Jahr Kleinfamilien: 4.000 kWh/Jahr Familien: 6.000 kWh/Jahr Anschließend können Sie den persönlichen Anbietervergleich starten.
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- Tarifvergleich: Wie vergleiche ich die Preise mit meiner letzten Stromrechnung?
Bei dem Vergleich müssen Sie beachten, dass Verivox die aktuellen Preise der Versorger darstellt. Auf Ihrer Rechnung finden Sie hingegen die Preise des letzten Jahres. Diese können sich seit dem Abrechnungszeitraum geändert haben. Sie können die Kosten deshalb nicht 1:1 vergleichen. Wenn sich der von Ihnen genutzte Tarif noch im Angebot Ihres Versorgers befindet, wird dieser mit aktuellen Preisen von uns berücksichtigt.
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Fragen und Antworten zum Stromanbieterwechsel
- Wer kann den Stromanbieter wechseln?
Grundsätzlich kann jeder Verbraucher den Stromanbieter wechseln, der einen eigenen Stromzähler für sein Haus oder seine Wohnung hat und in einem direkten Vertragsverhältnis zu einen Stromanbieter steht (also direkt die Rechnungen erhält und den Strom bezahlt).
Nicht wechseln können Mieter von Wohnungen, deren Energiekosten vom Vermieter auf die Mieter umgelegt werden. Diese können höchstens ihren Vermieter auf die Möglichkeit des Anbieterwechsels aufmerksam machen.
Für Verbraucher mit Zweitarifzählern (Nachtspeicherheizung) oder Tarife für Wärmepumpen gibt es zurzeit am Markt keine Alternativen.
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- Kostet der Wechsel etwas?
Nein. Der Wechsel ist kostenfrei.
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- Welche Angaben benötigt der neue Anbieter bei einem Umzug?
Für den Wechsel benötigt der neue Anbieter neben den persönlichen Daten die folgenden drei Angaben:
- Einzugsdatum
- Zählernummer
- Zählerstand
Wenn sich der Zähler nicht in Ihrer Wohnung befindet, ist er im Treppenhaus oder im Keller angebracht. Sollten Sie den Zähler nicht finden, haben Sie die Möglichkeit, bei Ihrem Vermieter die Zählernummer und den Zählerstand zu erfragen. Am besten Sie notieren sich den Zählerstand, um später die Abrechnung kontrollieren zu können.
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- Wie schätze ich meinen Stromverbrauch, wenn ich das erste Mal Strom beziehe?
Wenn Sie Ihren Stromverbrauch nicht kennen, können Sie sich an den folgenden Durchschnittswerten orientieren:
Singles: 1.500 kWh/Jahr Paare: 2.800 kWh/Jahr Familien: 4.000 kWh/Jahr Großfamilien: 6.000 kWh/Jahr - Was ändert sich durch den Wechsel des Stromversorgers?
Für Sie ändert sich wenig: Sie erhalten Ihre Rechnung vom neuen Stromversorger und zahlen an diesen Ihre Abschläge.
Der lokale Netzbetreiber kümmert sich weiterhin um die Wartung Ihres Stromzugangs. Der Stromzähler muss nicht aus- oder umgebaut werden. Auch Ihren Strom bekommen Sie nach wie vor über das lokale Stromnetz. Der neue Anbieter speist den von Ihnen verbrauchten Strom in das allgemeine Stromnetz ein und zahlt dem lokalen Netzbetreiber ein so genanntes Netznutzungsentgelt.
Da der örtliche Versorger gesetzlich dazu verpflichtet ist, Sie zu versorgen, stehen Sie niemals ohne Strom da.
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- Welche Kündigungsfristen muss ich beachten?
In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Ende des nächsten Kalendermonats. Haben Sie aber bei Ihrem Grundversorger ein anderes Stromprodukt gewählt oder sind bereits zu einem anderen Stromanbieter gewechselt, gelten die vereinbarten Kündigungsfristen aus diesem so genannten Sondervertrag, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt sind.
Die Kündigung des Versorgungsvertrags bedarf grundsätzlich der Schriftform (§ 20 Abs. 2 GVV Strom). Allerdings ist es möglich, im Versorgungsvertrag abweichende Regelungen zu treffen, so dass ggf. auch eine telefonische Kündigung akzeptiert wird.
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- Wie verhalte ich mich, wenn mir mein Anbieter aufgrund einer Preiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht einräumt?
Bei Sonderkündigungsrecht, also bei Preiserhöhungen durch den bisherigen Versorger, sollte der Kunde selbst die Kündigung gemäß der eingeräumten Fristen vornehmen, da diese Fristen sehr kurz bemessen sind.
Sie sollten Ihr Sonderkündigungsrecht insbesondere dann wahrnehmen, wenn sich der Vertrag bei ausbleibender Kündigung wieder um einen längeren Zeitraum, beispielsweise sechs oder zwölf Monate, verlängert. Indem Sie die Kündigung selbst fristgerecht vornehmen, umgehen Sie eine erneute Bindung, die einen kurzfristigen Wechsel verhindern würde.
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- Ab wann werde ich vom neuen Anbieter beliefert?
Die Belieferung beginnt immer zum frühest möglichen Zeitpunkt, in der Regel sechs bis zehn Wochen nach Abschluss des Vertrages, sofern Sie keinen Wunschtermin genannt haben. Die Belieferung startet immer zum Monatsersten. Eine Garantie für den Wechsel innerhalb dieses Zeitraums können wir Ihnen leider nicht geben.
Eventuelle Kündigungsfristen beim Altversorger können den Anbieterwechsel natürlich hinauszögern. Sie haben aber die Möglichkeit, sich jederzeit bei Ihrem neuen Versorger über den Stand des Wechsels zu informieren.
Bitte beachten Sie auch, dass der Anbieterwechsel bei Produkten mit Vorauskasse, Anzahlung oder Kaution in der Regel etwa vier Wochen länger dauert. Diese Anbieter warten zunächst den Eingang der zu leistenden Zahlung ab und leiten erst dann den Wechsel ein, der in der Regel sechs bis zehn Wochen dauert.
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- Was ist, wenn ich technische Fragen oder Probleme in Bezug auf meinen Zähler oder die Leitungen habe?
Für alle technischen Fragen ist weiterhin der lokale Versorger/ Netzbetreiber Ihr Ansprechpartner. Auch im Falle eines Ausfalls der Versorgung mit Strom ist der örtliche Versorger/ Netzbetreiber zuständig.
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- Wer beliefert mich mit Strom, wenn ich nie den Anbieter oder das Stromprodukt gewechselt habe?
In diesem Fall werden Sie in der so genannten Grundversorgung beliefert. Das übernimmt gegenwärtig das örtliche Stromversorgungsunternehmen, z. B. die Stadtwerke. Grundversorger ist der Stromanbieter, der in einem Netzgebiet die meisten Haushalte versorgt.
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- Was ist der Unterschied zwischen Netzbetreiber und Stromversorger?
Der Netzbetreiber ist gesetzlich für den ordnungsgemäßen Betrieb des Stromnetzes zuständig, der Stromversorger hingegen für die Lieferung des Stroms. Häufig sind der Netzbetreiber und der Grundversorger identisch, insbesondere wenn es sich um ein Stadtwerk handelt. Sie können ohne weiteres einen Stromanbieter ohne eigenes Verteilnetz als Ihren Lieferanten wählen. Dieser zahlt an den Netzbetreiber ein Netznutzungsentgelt.
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- Wann sollte ich den Zählerstand notieren?
Sie sollten sich den Zählerstand am Wechseltag und vor jeder Preiserhöhung notieren und dem Stromanbieter mitteilen. Nur so ist eine taggenaue Abrechnung möglich.
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- Warum bekomme ich eine Endabrechnung von meinem alten Versorger?
Sobald Sie den Anbieter gewechselt haben, wird Ihnen Ihr alter Strom- bzw. Gasversorger eine Schlussrechnung zusenden, die den Strom- bzw. Gasverbrauch bis zum Zeitpunkt des Wechsels berücksichtigt. Durch den Wechsel entstehen Ihnen keinerlei zusätzliche Kosten.
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- Was muss ich bedenken, wenn ich von meinem überregionalen Anbieter zu einem weiteren Alternativanbieter wechseln möchte?
Bei einem solchen Wechsel verfahren Sie genauso wie bei einem Wechsel vom örtlichen Versorger zu einem alternativen Anbieter. Hierbei müssen Sie lediglich die Kündigungsfrist und die Vertragslaufzeit bei Ihrem aktuellen Anbieter beachten. Sollten Sie eine Kündigungsfrist verpasst haben, so läuft der Vertrag weiter, bis Sie die nächste Frist zum möglichen Wechsel nutzen können.
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- Was sind Tarife mit Vorauskasse?
Diese Tarife bringen ein besonderes Sparpotenzial mit sich. Die Versorger können durch derartige Produkte günstigere Tarife anbieten, weil Sie weder teure Inkassoleistungen, noch Zahlungsausfälle einkalkulieren müssen. Vorauskasse ist in vielen Branchen (z.B. Mobilfunk oder Versicherungen) keine Seltenheit. Es besteht das Restrisiko, dass das vorab enrichtete Geld im Falle einer Anbieterinsolvenz verloren ist. Die letzten Stromanbieter-Insolvenzen liegen jedoch mehr als 5 1/2 Jahre zurück (ares und Riva Energie im Januar 2003). Darüber hinaus werden die meisten Vorauskassetarife von Tochterunternehmen eingesessener Stadtwerke oder von seit Jahren am Markt befindlichen Unternehmen angeboten.
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- Wie funktioniert der Wechsel bei einem Zweitarifzähler?
Wenn Sie mit einem Zweitarifzähler den Anbieter wechseln, unterscheidet der neue Versorger nicht mehr zwischen Tag- und Nachtstrom. Das heißt, dass rund um die Uhr der vereinbarte Preis gilt.
Kunden mit HT/NT-Tarifen und einem Zweitarifzähler sollten den Wechsel zu einem reinen Hauptzeittarif prüfen. Es ist möglich, dass in der Summe der Strom dort günstiger ist als im HT/NT-Tarif. Allerdings akzeptieren nicht alle Anbieter Kunden mit Zweitarifzählern. Der Kunde sollte daher vor dem Wechsel diesen Sachverhalt klären.
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- Ist ein Anbieterwechsel bei Nachtspeicherheizungen möglich?
Prinzipiell ist ein Wechsel möglich. Eine Nachtspeicherheizung arbeitet üblicherweise mit Tag- und Nachtstrom, was wiederum einen Zweitarifzähler bzw. zwei Eintarifzähler voraussetzt.
Entsprechende Tarife bieten nur die Lokalversorger an. Überregionale Versorger unterscheiden nicht zwischen Tag- und Nachtstrom. Somit entfällt der günstige Nachttarif bei einem Wechsel. Ansonsten funktioniert der Wechsel aber wie bei jedem anderen Stromzähler.
Wenn Sie über einen Zweitarifzähler verfügen, sollten Sie sich vorab bei Ihrem Wunschanbieter erkundigen, ob dieser Zweitarifzähler beliefert.schließen
- Sie konnten keine Antwort auf Ihre Frage finden?
In diesem Fall senden Sie bitte eine E-Mail an strom@verivox.de . Wir werden Ihre Frage umgehend beantworten.
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